Die Geschichte Österreichs- Teil 2
Wie versprochen folgt heute der 2. Teil der Geschichte Österreichs. Das letzte mal haben wir euch ja bereits die Anfänge Österreichs nähergebracht und über den „Meister der Verheiratern“, Maximilian, gesprochen. Wie es dann weiter ging könnt Ihr hier nachlesen:
Das heutige Österreich ohne Südtirol
Zur Zeit Napoleons wurde das heutige Österreich zerrissen. Tirol fiel zum Beispiel an Bayern und konnte, trotz einiger gewonnener Schlachten im Freiheitskampf, erst 1814 am Wiener Kongress wieder angeschlossen werden.
1806 wurde der erste österreichische Kaiser ausgerufen und die Österreichischen Erblande lösten sich von Deutschland los. Die Donaumonarchie umfasste Tirol und das heutige Südtirol bis Trient, Böhmen mit Prag, Ungarn und Siebenbürgen, Bukowina, Kroatien, Bosnien, Friaul mit Triest und die Dalmatische Küste.
1848 wird Kaiser Franz Josef I. 18-jährig zum Monarchen über die K&K Doppelmonarchie Österreich- Ungarn gekrönt. Er stirbt 1916 während des I. Weltkrieges mit 86 Jahren und muss die Zerschlagung seines Vielvölkerstaates und die Wandlung in eine Republik nach Kriegsende nicht mehr miterleben. Was blieb war nur ein Rumpf des ehemaligen Riesenreiches, das heutige Österreich ohne Südtirol.
Die Gründung der 2. Republik
Nach den Wirren der I. Republik mit Karl Renner als Bundespräsident und des Ständestaates unter Engelbert Dollfuß wurde Österreich 1938 von Hitlerdeutschland annektiert.
Nach Ende des II. Weltkrieges dauerte es 10 Jahre bis der letzte Soldat der Besatzungsmächte UDSSR, Frankreich, USA und Großbritannien Österreich verlässt. Außenminister Leopold Figl unterzeichnet 1955 den Staatsvertrag, in dem unter anderem die immerwährende Neutralität Österreichs verankert ist. Die 2. Republik ist gegründet.
Und dann der Beitritt zur EU
1994 stimmte die Österreichische Bevölkerung mit 66% in einer Volksabstimmung für den Beitritt zur EU, wo Österreich seit 1.1.1995 Vollmitglied ist. Die Diskussionspunkte zwischen der Republik und der Union drehen sich vor allem um Transitabkommen sowie der Teilnahme an einem europäischen Verteidigungskonzept, welches eigentlich der im Staatsvertrag verankerten Neutralität widerspricht.